Die Möglichkeiten

Mit der Novelle des Erneuerbare - Energie - Gesetzes (EEG) m Jahr 2008 und seinem Inkrafttreten am 01. Januar 2009 regelt der Gesetzgeber die vordringliche Anschlusspflicht regenerativer Energieerzeugungsanlagen an das öffentliche Stromnetz, sowie die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung des dadurch erzeugten Stromes zu einem festen, auf zwanzig Jahre festgeschriebenen, Mindestpreis.      

Was wird benötigt?

Eine Dach oder Freifläche, möglichst nach Süden ausgerichtet und für die nächsten        20 (!) Jahre unbeschattet

Es eignen sich auch Fassadenflächen, der optimale Neigungswinkel der Zellen zur Waagerechten beträgt allerdings 40 °.

Das Objekt sollte einen Anschluss an des öffentliche Stromnetz besitzen und bewohnt bzw.bewacht sein. 

Einspeisevergütungen gem. EEG 2009:

 

Inbetriebnahme 2009

Inbetriebnahme 2010

Anlagen auf Gebäudedach (bis 30 kWp)

43,01ct/kwh

39,57ct/kWh

Anlagen auf Gebäudedach (über 30 bis 100 kWp)

40,91ct/kWh

37,64ct/kWh

Anlagen auf Gebäudedach (über 100 bis 1000 kWp)

39,58ct/58

35,62ct/kWh

Anlagen auf Gebäudedach (über 1000 kWp)

33,00ct/kWh

29,70ct/kWh

Anlagen auf Freiflächen

31,94ct/kWh

28,75ct/kWh

Vergütung bei Selbstnutzung (bis 30 kWp) 

25,01 ct/kWh

23,01 ct/kWh

Was kommt nun?

Der Kunde möchte investieren und besitzt eine freie Dach und/oder Freifläche.

             - In einem ersten Gespräch werde ich die Örtlichkeiten prüfen und bewerten.            

             - Der Kunde wird alles über die Möglichkeiten der staatlichen Förderung erfahren.

             - Die Frage:” Was ist optisch und technisch Sinnvoll” wird besprochen werden

             - Wie hoch ist der mögliche Ertrag, wie verhält sich dass mit der Amortisation?

             - Welche zusätzlichen Fragen und Bedingungen sind zu beachten?

          

Erst jetzt ist die Zeit für ein  verbindliches Angebot gekommen!

 

 

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